Neckargartacher Str. 110
74080 Heilbronn
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Licht und Ton Heilbronn, insbesondere im Bereich Vermietung von Veranstaltungstechnik, technischer Betreuung, Aufbau- und Abbauleistungen sowie Full-Service-Dienstleistungen.
Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Angebote von Licht und Ton Heilbronn sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Angebotannahme oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:
Licht und Ton Heilbronn ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
Die Mietdauer richtet sich nach der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
Der Kunde haftet während der Mietdauer für Verlust, Diebstahl, Beschädigungen sowie unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände.
Technische Veränderungen oder Eingriffe an der Miettechnik sind untersagt.
Die Lieferung, der Aufbau sowie der Abbau erfolgen nach Vereinbarung.
Anfahrts-, Transport- und Lieferkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden oder Veranstaltungsort auf den Kunden über.
Bei Leistungen mit Betreuungspersonal bleibt die technische Weisungsbefugnis bei Licht und Ton Heilbronn bzw. dessen Mitarbeitern.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Voraussetzungen entstehen, können gesondert berechnet werden.
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist fällig.
Licht und Ton Heilbronn ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Kautionen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Zusätzlich können Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden.
Für Mietgegenstände kann eine angemessene Kaution verlangt werden.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände.
Beschädigungen, Verluste oder offene Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden.
Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Verspätete Rückgaben können mit zusätzlichen Mietkosten berechnet werden.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden gelten folgende Ausfallkosten:
Bereits erbrachte Leistungen und speziell angefertigte oder beschaffte Materialien werden zusätzlich berechnet.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, extremer Wetterbedingungen, Stromausfällen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, besteht kein Schadensersatzanspruch gegen Licht und Ton Heilbronn.
Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Licht und Ton Heilbronn haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet Licht und Ton Heilbronn nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Licht und Ton Heilbronn ist berechtigt, Bild- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn.