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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Licht und Ton Heilbronn

Neckargartacher Str. 110
74080 Heilbronn


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Licht und Ton Heilbronn, insbesondere im Bereich Vermietung von Veranstaltungstechnik, technischer Betreuung, Aufbau- und Abbauleistungen sowie Full-Service-Dienstleistungen.

Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Licht und Ton Heilbronn sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Angebotannahme oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:

  • Vermietung von Licht-, Ton-, Video- und Bühnentechnik
  • Aufbau- und Abbauleistungen
  • technische Betreuung von Veranstaltungen
  • Planung und Durchführung technischer Produktionen
  • Lieferung und Transport
  • Full-Service-Leistungen

Licht und Ton Heilbronn ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.


4. Mietdauer und Nutzung

Die Mietdauer richtet sich nach der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.

Der Kunde haftet während der Mietdauer für Verlust, Diebstahl, Beschädigungen sowie unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände.

Technische Veränderungen oder Eingriffe an der Miettechnik sind untersagt.


5. Lieferung, Aufbau und Gefahrübergang

Die Lieferung, der Aufbau sowie der Abbau erfolgen nach Vereinbarung.

Anfahrts-, Transport- und Lieferkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden oder Veranstaltungsort auf den Kunden über.

Bei Leistungen mit Betreuungspersonal bleibt die technische Weisungsbefugnis bei Licht und Ton Heilbronn bzw. dessen Mitarbeitern.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

  • geeignete Stromanschlüsse vorhanden sind,
  • Veranstaltungsflächen frei zugänglich sind,
  • behördliche Genehmigungen vorliegen,
  • Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Voraussetzungen entstehen, können gesondert berechnet werden.


7. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist fällig.

Licht und Ton Heilbronn ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Kautionen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Zusätzlich können Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden.


8. Kaution

Für Mietgegenstände kann eine angemessene Kaution verlangt werden.

Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände.

Beschädigungen, Verluste oder offene Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden.


9. Rückgabe der Miettechnik

Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Verspätete Rückgaben können mit zusätzlichen Mietkosten berechnet werden.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert in Rechnung gestellt.


10. Stornierung

Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden gelten folgende Ausfallkosten:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Auftragswertes
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes
  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Auftragswertes
  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des Auftragswertes

Bereits erbrachte Leistungen und speziell angefertigte oder beschaffte Materialien werden zusätzlich berechnet.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


11. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, extremer Wetterbedingungen, Stromausfällen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, besteht kein Schadensersatzanspruch gegen Licht und Ton Heilbronn.

Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.


12. Haftung

Licht und Ton Heilbronn haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet Licht und Ton Heilbronn nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


13. Bild- und Werbematerial

Licht und Ton Heilbronn ist berechtigt, Bild- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen zu Werbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.


14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.


15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn.

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